Alleingang bei MVV-Entscheidung

Kommendes Jahr können sich MVV Kund*innen, die im Landkreis München leben und zur M-Zone eine oder zwei Zonen hinzugebucht haben, die Mehrkosten im Vergleich zur M-Zone erstatten lassen. So hat es der Kreistag entschieden. Das ergibt zwei Punkte, über die es sich zu diskutieren lohnt.

Zum einen gibt es eine Debatte, ob sich dieser Zuschuss, der den Landkreis knapp sechs Millionen Euro kosten wird, lohnt und ob dieser auch noch im folgenden Jahr gelten soll. Angesichts der knappen Haushaltslage und vieler anstehender Sanierungen im Bereich des MVV-Netzes sprechen sich immer mehr Fraktionen dagegen aus. So auch die Grünenfraktion im Kreistag. Im Schäftlarner OV und der Fraktion gibt es hierzu verschiedene Meinungen, der Zuschuss wird jedoch nicht generell abgelehnt. Letztendlich liegt die Entscheidungshoheit darüber aber beim Kreistag.

Das Stichwort Entscheidungshoheit führt zum zweiten Diskussionspunkt, nämlich an wen sich die Bürger*innen zur Kostenerstattung wenden dürfen. Geht es nach dem Kreistag, sollten die Gemeinden selbst in ihren Rathäusern die Anträge für ihre Bürger*innen bearbeiten. Drei Gemeinden sprachen sich dagegen aus: Ottobrunn, Planegg und leider auch auch die Gemeinde Schäftlarn.

Jetzt könnte man zu dem voreiligen Schluss kommen, der Schäftlarner Gemeinderat hätte so entschieden. Dem ist allerdings nicht so. Bürgermeister Christian Fürst hat die Entscheidung als eine „die Verwaltung betreffende Angelegenheit“ behandelt und die Entscheidung ohne Absprache mit dem Gemeinderat getroffen. Die Institution – nämlich der Gemeinderat -, die der Gemeinde mit Rat zur Seite stehen soll, um ein Abwägen zwischen Verwaltungswohl und Bürgerservice auf mehrere Schultern zu verteilen, wurde übergangen. Ironischerweise war des Bürgermeisters Kernkritik am Kreistag, dass die Idee zur Abwicklung über die Gemeinden „ohne Rücksprache“ entstand. Eben jene Rücksprache, die auch gegenüber dem Gemeinderat fehlte, welcher lediglich über die Presse informiert und in der letzten Gemeinderatssitzung vor vollendete Tatsachen gestellt wurde.

Um sich den Zuschuss abzuholen, müssen die Schäftlarner Pendler*innen nun beim Landratsamt München vorstellig werden, anstatt sich bequem und unkompliziert zuhause in der Schäftlarner Gemeinde den Zuschuss abholen zu können. Auch die Idee des Zuschusses, nämlich den ÖPNV zu fördern, indem man die Preise niedrig hält und das Pendeln möglichst einfach macht, wird mit seiner Entscheidung völlig ignoriert. Nun muss im Landratsamt mit einer Vielzahl von Anträgen umgegangen werden. Das hierfür notwendige neue Personal verteuert den Zuschuss noch einmal. CSU hat im Wahlkampf groß mit dem Zuschuss geworben und sich als Partei inszeniert, die für den Ausbau des ÖPNV ist und mehr Bürger*innen dazu bewegen will, öffentlich zu fahren. Es wirkt so, als wäre das nur ein Wahlversprechen ohne rechtes Interesse gewesen.

Miriam Fröhlich und Fabian Blomeyer

 

Verwandte Artikel